Der Rückbau oder Abbruch von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen im Saarland ist an strenge behördliche Auflagen gebunden.
Hier geht nicht, mal eben einen Bagger bestellen und weg damit...
Die baulichen Anlagen müssen vor dem Abbruch auf Bau- und Schadstoffe untersucht werden. Diese werden in einem sogenannten Schadstoffkataster erfasst.
Die Erstellung eines Schadstoffkatasters wird im Saarland in der Regel behördlich gefordert für die Genehmigung des Abbruchs der baulichen Anlage.
Ein Schadstoffkataster ist wichtig für die spätere Entsorgung der Bau- und Schadstoffe.
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